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Änderungen im Tennis ab 10. Juni

Das Betreten der Tennisanlage ist nur erlaubt, wenn man getestet, geimpft oder genesen ist (3G-Regel).
Achtung neue Regeln ab 10.Juni 2021

Änderungen im Tennis ab 10. Juni

Liebe Tennisfreunde,

ab dem 19. Mai 2021, ist ein BETRETEN DER ANLAGE nur möglich wenn man getestet, geimpft oder genesen ist (3G-Regel).
Selbsttests auf der Anlage werden ebenso wie Schultests anerkannt, bei Kindern unter 10 Jahren entfällt dieser Nachweis.
Wegfall der Tragepflicht von Masken auf Sportanlagen im Freien. Es dürfen Doppel und Single, mit Spielern aus mehreren Haushalten gespielt werden und auch die Benützung der Tennishalle bei Schlechtwetter ist wieder erlaubt.
Durch die 3G-Regel wird der Besuch des Restaurants und die Nutzung der Nassräume und Duschen im Verein wieder möglich.
Wir zählen auf die Eigenverantwortung der Mitglieder. Im Fall einer behördlichen Kontrolle ist immer ein entsprechender
Nachweis bereitzuhalten.

Achtung:
Mit 10. Juni tritt die 4. Novelle zur gültigen Verordnung inkraft. Hier die wichtigsten Neuerungen:

• Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt
• Nicht öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein
• Auf nicht öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden
• Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht
• Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht
• Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht

Genaue Informationen dazu findet Ihr unter nachstehenden Links.



Der Vorstand des TK IEV

User ImageStefan Medgyesy, 07. Juni 2021